Antrag „Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben“

Ratsfraktion

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhal-ten bleibt. Der im Februar 2009 mit den Ländern gefundene Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells muss weiterverfolgt wer-den. Zudem darf es keine Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogram-me geben. Auch fordern wir angesichts der erheblichen Steigerungen der Kosten der Unterkunft, die Struktur der Mitfinanzierung dieser Leistungen nach dem SGB II durch die Kommunen rasch zu ver-ändern, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen von Kosten der Langzeitarbeitslo-sigkeit zu erreichen.

Begründung:

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP sieht eine getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Qualifizierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen vor, die auf Grund des Urteils des Bun-desverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 ab dem Jahr 2011 vollzogen werden müsste. In dem Koa-litionsvertrag heißt es: „Die Koalition will die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung für Langzeit-arbeitslose im Sinne der Menschen neu ordnen. (…) Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgaben-wahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen.“

Die bisher gut funktionierende Kooperation in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften soll also bis Ende 2010 unterbunden werden. Eine Trennung der Zuständigkeiten von Agentur für Arbeit und unserer Stadtverwaltung in dem Jobcenter würde erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugen und hohe Kosten verursachen. Zudem gäbe es umfängliche Umstrukturierungen für das Personal. Auch müsste eine neue EDV installiert werden. Insbesondere hätten aber die betroffenen Langzeit-arbeitslosen deutlich mehr Aufwand, um SGB II-Leistungen rasch und verlässlich erhalten zu kön-nen.

Wir sind der Auffassung, dass die Vermittlung in Arbeit und Unterstützung für Langzeitarbeitslose weiterhin aus einer Hand möglich sein muss. Das funktioniert in den Jobcentern der Arbeitsgemein-schaften ebenso gut wie in den Optionskommunen. Daher sollte der Kompromiss der verfassungs-rechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und des Optionsmodells weiterverfolgt werden.

Angesichts der steigenden Zahl der Arbeitslosen ist auch davon auszugehen, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen steigen wird. Damit werden auch die Kosten der Unterkunft, die überwiegend von den Kommunen zu finanzieren sind, noch weiter ansteigen. Diesen Kostensteigerungen über-fordern die Kommunen und führen dazu, dass die ursprünglich vorgesehene Entlastung der Kom-munen nicht erreicht wird. Daher muss die derzeitige Ermittlung der quotalen Beteiligung des Bun-des an den Unterkunftskosten rasch umgestellt werden; die tatsächlich den Kommunen entstehen-den Kosten müssen zum Maßstab der Berechnung der Bundesbeteiligung werden.

gez.
Dr. Jürgen Adelt und Florian Strößner

 
 

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